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Was können wir für Sie tun? Nutzen Sie das Kontaktformular für Fragen und Anliegen, oder auch für Ihre Bewerbung bei uns. 

Ihr Weg zu mehr Gesundheit beginnt hier

Wir sind für Sie da

Egal, ob Sie Fragen zu unseren Therapien haben, einen Termin vereinbaren oder mehr über unsere Zusatzleistungen erfahren möchten – wir sind für Sie da. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an, wir begleiten Sie individuell und professionell.

Senden Sie uns Ihr Rezept gerne vorab zu. So können wir die Verordnung prüfen und Ihren Termin optimal vorbereiten.

Nutzen Sie auch unsere Möglichkeit Ihren Termin ganz bequem und unkompliziert online zu buchen.

Häufige Fragen und unsere Antworten

Hinter jeder Frage steckt ein echtes Anliegen. Hier finden Sie unsere Antworten auf die Themen, die unsere Patient*innen am häufigsten bewegen.

Ein Rezept der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ist in der Regel 28 Tage nach Ausstellungsdatum gültig. In Ausnahmefällen kann der Arzt eine Dringlichkeit vermerken, dann muss die Behandlung innerhalb von 14 Tagen beginnen. Versäumen wir diese Frist, verliert das Rezept leider seine Gültigkeit.

Wir planen nach medizinischer Notwendigkeit und Qualifikation. Nicht jeder Therapeut darf jede Leistung (z. B. Manuelle Therapie oder Lymphdrainage) abrechnen. Wir versuchen, die therapeutische Kontinuität zu wahren, bitten aber um Verständnis, dass bei Urlaubs- oder Krankheitszeiten ein Wechsel stattfinden kann, um Ihren Behandlungsrhythmus nicht zu unterbrechen.

In unserer Praxis spiegelt sich unser multikulturelles Konzept auch in der Sprache wider. Neben Deutsch sprechen wir unter anderem Englisch, Spanisch, Arabisch, Türkisch sowie Sprachen aus dem ägyptischen, pakistanischen und serbischen Raum. So können wir viele Patientinnen und Patienten in ihrer Muttersprache begleiten und eine verständliche, vertrauensvolle Kommunikation ermöglichen.

Ja, die gesetzlichen Krankenkassen schreiben eine Zuzahlung vor. Diese besteht aus 10 € pro Rezept plus 10 % des Wertes der gesamten Verordnung. Wir sind verpflichtet, diesen Betrag im Namen der Krankenkasse einzuziehen.

Unsere Praxis arbeitet nach einem Bestellsystem. Das bedeutet, die für Sie reservierte Zeit ist exklusiv für Sie reserviert und kann bei kurzfristigen Absagen (weniger als 24 Stunden vorher) nicht neu besetzt werden. Da wir unsere Therapeuten trotzdem bezahlen müssen, entsteht der Praxis ein wirtschaftlicher Schaden. Die rechtliche Grundlage hierfür ist der § 615 BGB (Verzug des Annahmeberechtigten). Da die Dienstleistung Physiotherapie zeitgebunden ist, gerät der Patient bei Nichterscheinen in Annahmeverzug. Die Praxis darf die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne die Leistung nachholen zu müssen.

Die gesetzlichen Krankenkassen leisten eine medizinische „Basisversorgung“. Diese muss laut Gesetz ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein – das bedeutet jedoch oft nur eine Schmerzlinderung im Akutfall, keine langfristige Prävention oder umfassende Leistungssteigerung.

Echte Gesundheit entsteht durch Nachhaltigkeit. Nach dem Ende der verordneten Massagen oder Krankengymnastik fällt der Körper oft in alte Muster zurück. Selbstzahler-Leistungen (wie Trainingstherapie oder Personal Training) ermöglichen es uns:

  • Die Ursachen Ihrer Beschwerden langfristig zu beheben.
  • Individuelle Trainingszeiträume ohne Zeitdruck zu nutzen.
  • Präventiv zu arbeiten, bevor Schmerzen überhaupt entstehen.

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass die Beihilfe oder private Krankenversicherungen (PKV) grundsätzlich 100 % der in Rechnung gestellten Kosten übernehmen müssen.

  • Beihilfe: Die Beihilfesätze sind die gesetzlich festgelegte maximale Rückerstattung. Sie wurden seit Jahren oft nicht an die tatsächliche Kostenentwicklung angepasst und stellen lediglich eine „Teilunterstützung“ dar, keinen Volltarif.
  • PKV: Hier hängt die Erstattung allein von Ihrem individuell gewählten Tarif ab. Manche Tarife decken 100 %, andere nur den 1,0-fachen Satz der GebüTh (Gebührenübersicht für Therapeuten).

Physiotherapeuten unterliegen keiner staatlichen Gebührenordnung (wie etwa Ärzte mit der GOÄ). Die Preisgestaltung ist betriebswirtschaftlich kalkuliert und orientiert sich an der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh).
In der Regel berechnen Praxen den 1,4- bis 2,3-fachen Satz des VDEK-Preises (Ersatzkassenpreis). Dies ist rechtlich zulässig und notwendig, um die hohe Qualifikation der Therapeuten, die moderne Ausstattung (wie Dr. Wolff) und die Praxisorganisation zu finanzieren.

Der Gesetzgeber hat im Sozialgesetzbuch (§ 20 SGB V) festgelegt, dass Krankenkassen die Eigenvorsorge ihrer Mitglieder fördern müssen. Ein zertifizierter Präventionskurs ist ein abgeschlossenes Trainingsprogramm (meist 8 bis 10 Einheiten), das hohen Qualitätsstandards entspricht und von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) abgenommen wurde.

Im Gegensatz zu allgemeinen Gymnastikkursen trainieren Sie hier an medizinischen Geräten, die gezielt für die Wirbelsäule entwickelt wurden.

  • Dr. Wolff Back-Check: Wir messen zu Beginn oft Ihre Kraftverhältnisse, um das Training perfekt auf Sie abzustimmen.
  • Segmentale Stabilisation: Wir zeigen Ihnen, wie Sie die tiefliegende Rückenmuskulatur aktivieren, die Ihre Wirbelkörper wie ein „inneres Korsett“ schützt.
  • Alltagstransfer: Sie lernen Bewegungsabläufe (Heben, Tragen, langes Sitzen), die Ihren Rücken im Alltag entlasten.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch

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